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Für die korrekte Funktion des Personendetektors müssen die Videokameras so installiert und eingerichtet werden, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:

  1. Die maximale Abweichung von der Frontalperspektive der von den Videokameras erhaltenen Personenbilder darf +/-15°.nicht überschreiten.
  2. Der Pupillenabstand auf den von den Kameras erhaltenen Personenbildern muss mindestens 50 Punkte betragen.
  3. Die gegenseitige Verdeckung von Gesichtern ist zu minimieren.
  4. Die Gesichter der Personen müssen gleichmäßig belichtet sein. Eine gerichtete seitliche Ausleuchtung ist nicht zulässig.
  5. Von den Videokameras gelieferte Personenbilder müssen scharf sein. Es darf nicht zu verwackelten Bildern durch die Bewegungen einer Person kommen.
  6. Der Kontrast auf den von den Kameras erhaltenen Gesichtsaufnahmen muss sich auf mindestens 64 Graustufen belaufen.  Eine unzureichende oder übermäßige Belichtung ist nicht zulässig.

Anmerkung

Die Entfernung der Kamera zu einer Person ist nicht vorgeschrieben, die Auswahl eines Abstands hängt von der Wahl eines Objektivs mit der benötigten Brennweite ab.

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